Reizthema Abtreibung

Nirgendwo gehen die Meinungen so weit auseinander, wie beim Thema Abtreibung. Neben dem moralischen Denken, prägen weltanschauliche Ansichten und sozialpolitische Hintergründe die Diskussionen, ob und unter welchen Umständen eine Abtreibung “legal” oder “erforderlich” ist. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein ungeborenes Kind welche Rechte haben soll, werden vermutlich nie abschliessend beurteilt werden können. Auch die Politik sah sich immer wieder genötigt, regulierende Verordnungen zu erlassen, das jüngste Beispiel zielt auf die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.

Der Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn hat in diesem Zusammenhang eine Volksinitiative lanciert, wonach künftig in der Schweiz Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Dem überparteilichen Komitee, das die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»  unterstützen will,  gehören bürgerliche und christliche Parteien an . Ziel sei es aber nicht, so Peter Föhn, die grundsätzliche Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz zu verhindern. Vielmehr sei der Vorstoss als Sparmassnahme zu verstehen, denn man wolle den “Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung von «fragwürdigen Leistungen» zu entlasten” - so der SVP-Politiker.

Weitere Massnahmen geplant

Bereits im Sommer 2009 reichte Föhn im Bundesparlament eine gleich lautende Motion zum ein, blitze aber beim Bundesrat ab. Dieser Vorstoss als Volksbegehren sei nun ein weiterer Versuch, Krankenkassen von unnötigen Leistungen zu befreien. Ein Schwangerschaftsabbruch sei nämlich keine Krankheit und Leistungen seien nur ausnahmsweise zu gewähren, wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückgeht oder wenn eine ernsthafte Gefährdung des Lebens der Mutter besteht. Neben der Unterschriftensammlung für diese Initiative, will das Komitee auch weitere “unnötige” Leistungen der Krankenkassen streichen lassen, so zum Beispiel nicht erforderliche Kaiserschnitte, Geschlechtsumwandlungen, sowie Schönheitsoperationen wie Brustvergrösserungen oder -verkleinerungen.

Zweimal stimmte das Schweizer Volk in jüngster Vergangenheit über themenähnliche Vorlagen ab. 2002 wurde die Fristenlösung mit 72% Ja-Stimmen gutgeheissen, wonach Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei bleiben. Die im Vorfeld emotional diskutierte Initiative «für Mutter und Kind», die nur medizinisch indizierte Abtreibungen zulassen wollte, wurde damals mit 82 % Nein-Stimmen verworfen.

Sie steigen nicht, sie steigen doch

Gegensätzliche Aussagen sind derzeit über mögliche Prämienerhöhungen im Sommer 2010 zu hören. Zuerst vermeldete der Krankenkassenverband santésuisse, man habe Kenntnis von 18 Krankenkassen, deren finanzielle Lage die Befürchtung zulasse, eine Prämienerhöhung inmitten des Jahres sei möglich. Daraufhin liess sich das Bundesamt für Gesundheit zitieren, man werde keiner Prämienerhöhung zustimmen, selbst wenn die betroffenen Kassen eine massive Unterdeckung ausweisen würden. Steigen sie denn nun die Prämien, oder nicht?

Die Antwort lautet: Sie steigen vielleicht. Zuletzt krebste das BFG nämlich wieder zurück und verweist auf gesetzliche Bestimmungen, wonach solche Anträge individuell geprüft werden müssten. An der Haltung des Bundesamtes wird wohl auch ein Gesetzesartikel nichts ändern. Dennoch soll an dieser Stelle den für Versicherte wesentliche Passus der gesetzlichen Bestimmungen noch einmal klar erläutert werden: Nimmt eine Krankenversicherung eine ausserordentliche Prämienerhöhung vor, hat der Versicherte das Recht die Krankenkasse per Datum der Erhöhung zu wechseln. Um welche 18 Kassen es sich handelt ist derweil nicht bekannt, es handle sich um “kleine Kassen” heisst es aus dem Departement - offene Kommunikation sieht andes aus.

Derzeit lassen sich Tausende von Versicherten Offerten von verschiedenen Gesellschaften erstellen. Um diese auszuarbeiten – so meldete die Nachrichtensendung des Schweizer Fernsehens „10vor10“ – würden viele Überstunden der Angestellten fällig. Ein einzelner Wechsel verursache Kosten von rund 50 Franken, werden Kunden durch Makler vermittelt, würden Provisionen von mehreren hundert Franken bezahlt. alles in Allem kostet ein Jahr mit vielen Wechseln bis zu 200 Millionen Franken.

Es geht auch günstiger und vor allem viel schneller: Mit dem Online-Vergleichsdienst kkvergleich.ch können innerhalb weniger Minuten Prämien verglichen werden. Sie wissen sofort wie viel Prämien im nächsten Jahr zu bezahlen sind – und wie hoch das Sparpotential ist! Lassen Sie sich nur die wirklich interessanten Offerten zukommen – garantiert ohne Tricks der Gesellschaften, denn das Onlineangebot von kkvergleich.ch ist nicht nur kostenlos, sondern völlig unabhängig!

Tipps gegen Prämienaufschläge im Sommer

Die Prämienrunde 2010 ist kaum eingeläutet, schon befürchtet Felix Schneuwly, Sprecher des Krankenkassenverbands santésuisse, dass rund 10% der Kassen ihre Prämien per Mitte 2010 bereits wieder anheben werden. Dies ist laut Bundesgesetz möglich und muss von den Kassen fünf Monate im Voraus beantragt werden. Welche Kassen das sind, darüber hält sich santésuisse bedeckt und auch die Kassen scheinen es mit der Offenheit nicht so streng zu nehmen. Es gibt aber auch Zeichen dafür, dass es gar nicht so weit kommt - Tipps für Versicherte.

Informiert man sich im Bekanntenkreis darüber, warum die Krankenkasse nicht gewechselt wird, obwohl “ihre” Kasse zu den teuersten im Lande gehört, schwingen die Antworten “Treue”, “Qualität” und “Kundendienst” obenauf. Offenbar stufen Schweizerinnen und Schweizer die Beständigkeit höher ein, als ein mehr oder weniger grosser Spareffekt. Umgekehrt gehen Krankenkassen aber mit einer gewissen Augenwischer-Technik mit ihren Kunden um. Einerseits werden die Prämien nicht in jenem Umfang erhöht, damit die Kosten auch tatsächlich gedeckt werden und andererseits wird den Betroffenen Kunden der 18 Kassen der vermutete Aufschlag im Sommer 2010 einfach verschwiegen.

Aber aus welchem Grund werden die Kunden nicht vorgewarnt? Der Grund könnte darin liegen, dass die betroffenen Krankenkassen darauf spekulieren, ihre Reserven im Verlaufe der nächsten Monate wieder aufstocken zu können. Diese Hoffnung wird darum genährt, weil die Börsenkurse in den vergangenen Wochen stetig nach oben gezeigt haben. Der SPI schloss heute auf dem 52-Wochenhoch und hat seit Jahresbeginn um rund 20 Prozent zugelegt. Weil Teile der Reserven in Wertpapieren wie Obligationen und Aktien investiert werden, besteht berechtigte Hoffnung, dass sich die finanzielle Basis der Krankenkassen (wie übrigens auch der Pensionskassen) erholen wird. Allerdings ist der Effekt immer etwas verzögert, weil das Kapital nicht sofort zu den besseren Konditionen investiert werden kann.

Tipps für Versicherte

Wer nur eine Police der Grundversicherung besitzt, sollte sich nicht von falscher Treue zur Krankenkasse beirren lassen. Die Berechnung einer Prämie beruht auf knallharte Zahlen und nicht auf ewige Kundentreue. Der Wechsel zur günstigsten Kasse ist für jeden Versicherten ratsam, auch wenn es sich um eine Billigstkasse handelt. Der zu erfüllende Leistungskatalog ist bei allen Anbietern der genau gleiche. Sollte diese Kasse im Sommer die Prämien erhöhen wollen, so muss die Versicherung dies ihren Mitgliedern fünf Monate im Voraus bekant geben - so will es das Gesetz.  Aufgrund der Erhöhung hat der Versicherte nun das Recht auf Mitte Jahr die Krankenkasse wieder zu wechseln. Das kostet zwar Zeit und Aufwand, spart aber viel Geld.

Weiterführende Links

Kostenlose Prämienvergleiche.
Tipps zum Krankenkassenwechsel.

Tiefe Erhöhung trügt - So wechseln Sie die Krankenkasse

Die vom Krankenkassenblog bereits vor drei Tagen veröffentlichten Zahlen “durfte” nun auch Gesundheitsminister Pascal Couchepin vortragen. Die tiefer ausgefallenen Erhöhungen sind allerdings trügerisch. Für 2011 sind Prämienerhöhungen bereits sicher. Umfragen belegen indes, dass viele Versicherte unsicher sind, ob und wie sie ihre Krankenkasse wechseln können.

Nach oben! Auch in diesem Jahr steigen die Prämien

Nach oben! Auch 2011 steigen die Prämien, doch Pascal Couchepin wird's nicht mehr kümmern - er tritt ab.

Es sei den “getroffenen Massnahmen des Bundes und der beteiligten Akteure” zu verdanken, dass die Prämien im Durchschnitt “nur” 8,7 statt wie befürchtet 15 Prozent ansteigen würden. Doch die Freude währt nur kurz, wie der Krankenkassenblog herausgefunden hat: Die Kassen haben nämlich nicht die volle Prämienerhöhung beantragt, sondern mit Absicht nur einen moderaten Anstieg gewünscht. Dies hat zur Folge dass der gefürchtete Prämienschock jetzt nicht als besonders schlimm betrachtet wird - eine rein Marktwirtschaftliche Massnahme und ganz bestimmt nicht eine Folge von Bundesrat Couchepins Massnahmen.  Tatsache ist nämlich, dass die meisten Krankenversicherer mit Prämien ins neue Jahr steigen, die viel zu niedrig sind. Ein Prämienanstieg im Jahr 2011 ist auf dieser Basis bereits sicher. Und das ist sogar legitim: Krankenversicherer haben in der Regel drei Jahre Zeit um nötig gewordene Defizite auf die Prämien zu überwälzen. Im Idealfall können die für 2010 nicht beantragten Prämien auf das nächste Jahr übertragen werden. Bei der derzeitigen Entwicklung der Kosten wird die Prämienexplosion jedoch nur um ein Jahr verschoben.

So wechseln Sie die Krankenkasse

Viele Menschen befürchten, ein Krankenkassenwechsel mache sie zu schlechteren Kunden, oder gewisse Vorteile gingen dadurch verloren. Auch scheuen sie sich vor den Umtrieben, die ein Wechsel mitbringen soll. Tatsache ist aber: Jede Grundversicherung erbringt die exakt gleiche Leistung und Wechseln ist mit wenig Aufwand möglich! So gehen Sie vor:

1. Alte Krankenkasse kündigen
zum Beispiel mit diesem Musterbrief (Word-Dokument)

2. Die günstigste Prämie berechnen lassen
mit dem kostenlosen Prämienrechner

3. Bei der neuen Krankenkasse anmelden
entweder mit einem Formlosen Brief, oder direkt die Offerte unterschreiben die sie hier Gratis bestellen können.

Tipps und weitere Infos

Die alte Grundversicherung kann auch gekündigt werden, wenn man die Kasse zuletzt doch nicht wechselt. Wird die alte Kasse bis Ende Jahr nicht von einer neuen Kasse davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie nun dort versichert sind, bleibt man automatisch bei der bisherigen Kasse versichert. Siehe auch

Die heute vom Bund bekannt gegebenen Prämien verstehen sich für erwachsene Personen, die eine Franchise von 300 Franken wählen, die Unfallversicherung einschliessen und keine HMO- oder ähnliche Modelle wählen.  Ändern Sie die Franchise oder wählen Sie ein Hausarztmodell, wird die Prämie günstiger.

Die neuen Prämien liegen vor

Noch bevor Bundesrat Pascal Couchepin am kommenden Donnerstag die Prämienerhöhungen der Krankenkassen offiziell mitteilen wird, liegen diese dem Krankenkassenblog bereits vor. Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) angekündigte Aufschlag von bis zu 15 Prozent wird nun mit einem durchschnittlichen Wert von knapp 9 Prozent angegeben. Teils deutliche Abweichungen davon sind wie immer regional bedingt und neben Versicherten mit hoher Franchise trifft es auch die Jugendlichen bis 26 Jahre.

In der Grundversicherung dürfen Krankenkassen das Alter der Versicherten nur im eingeschränkten Masse berücksichtigen. Im Lexikon des “kkvergleich” steht dazu:

Bei der Berechnung der Prämie in der Grundversicherung dürfen die Krankenkasse drei Einteilungen vornehmen: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 26 Jahre und Erwachsene ab dem 26. Lebensjahr.

Die Risiken innerhalb dieser drei Gruppen können unterschiedlich bewertet werden. In der Regel werden für Kinder familienfreundliche Tarife angeboten, während Jugendliche ebenfalls mit tieferen Prämien angelockt werden, weil sie als gesund gelten und eher selten zum Arzt gehen. Dieser Umstand scheint sich aber geändert zu haben. Im Gegensatz zu den Erwachsenen, die mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 8,7 Prozent zu rechnen haben, steigen die Prämien für junge Erwachsene im Schnitt um 14 Prozent. Damit verfehlt das Departement Couchepin die Vorgebe erneut, vor allem Familien zu entlassen. Ein Ziel übrigens, um deren Einhaltung sich die meisten Kassen nicht verpflichtet fühlen. Fast alle Krankenversicherer gewähren den Jugendlichen unter 26 Jahren keine oder nur noch sehr kleine Rabatte, weshalb es Jugendliche in diesem Jahr um so härter trifft. Entschuldigt wird diese Vorgehensweise im Allgemeinen mit der doch eher laschen Begründung, man habe in den vergangenen Jahren den Jugendlichen zu hohe Rabatte gewährt.

Riesige Unterschiede von Kasse zu Kasse

Zurück zu den Erwachsenen: Die Prämienunterschiede sind teilweise eklatant: ein Versicherter im Kanton Zürich zahlt bei kleinster Franchise bei der Supra sagenhafte 564 Franken Monatsprämie, während er bei der Groupe Mutuel mit 325 Franken im Monat davon kommt. Die Supra ist damit 75% teurer, verlangt pro Jahr also über 2′800 Franken mehr als die günstigste Kasse - bei genau gleicher Leistung. In der nachstehenden Liste sind die jeweils günstigsten und teuersten Kassen Deutschschweizer Kantone aufgeführt, wie sie vom BAG bewilligt wurden.

AG: Galenos 266 Franken / SKBH 380 Franken
AI: Assura 220 Franken / Sanitas 282 Franken
AR: EGK 229 Franken / CSS 318 Franken
BE: CM  364 Franken / SKBH 490 Franken Franken
BL: Hermes 308 Franken / Sympany 420 Franken
BS: Assura 354 Franken / Helsana 558 Franken
FR: Sanagate 305 Franken / Helsana 391 Franken
GL: Aquilana 247 Franken / Wincare 364 Franken
GR: Assura 260 Franken / CSS 359 Franken
JU: Assura 312 Franken / Wincare 489 Franken
LU: EGK 256 Franken / Visana 425 Franken
NW: Aquilana 205 Franken / Visana 291 Franken
OW: Aquilana 217 Franken / KPT 331 Franken
SG: Galenos 274 Franken / Visana 384 Franken
SH: Assura 276 Franken / Visana 394 Franken
SO: Provita 274 Franken / Progrès 363 Franken
SZ: Aquilana 243 Franken / Visana 384.20 Franken
TG: Sanagate 274 Franken / Helsana 365 Franken
UR: Progrès 235 Franken / Helsana 319 Franken
VS: CM 263 Franken / Visana 368 Franken
ZG: EGK 237 Franken / Helsana 324 Franken
ZH: Groupe Mutuel 325 Franken / Supra 564 Franken

Berechnung: Erwachsene Person, 300 Franken Franchise, keine HMO oder ähnliche Modelle, inkl. Unfall, wohnhaft in der jeweiligen Hauptstadt des Kantons.

Bemerkenswerte Unterschiede ergeben sich auch zwischen den Ballungszentren Zürich, Basel und Bern und den angrenzenden Kantonen: Ein Versicherter in Zürich bezahlt in der teuersten Kasse jährlich 2′200 Franken mehr, als ein Aargauer in seiner teuersten.

Weil kaum jemand “nur” wegen der Krankenkasse einen Wohnungswechsel vornehmen wird, ist es ungemein wichtig, dass man sich auch in diesem Jahr über die aktuellen Prämien in seinem Wohnort informiert. Hat man vor zwei, drei Jahren in die günstigste Krankenkasse gewechselt kann es gut sein, dass diese Kasse heute zu den teureren gehört. Die im Kanton Obwalden einst günstige KPT ist mit 330 Franken Monatsprämie inzwischen die teuerste geworden. Dass es billiger geht zeigt in diesem Fall die Aquilana. Sie verlangt für die selbe Leistung nur 217 Franken - 35% weniger.

Prämienvergleiche gibt es zahlreiche im Internet, einige sind sogar vollkommen unabhängig. Der “kkvergleich” beispielsweise bietet kostenlose und unabhängige Beratung an und verfügt über einen übersichtlichen Krankenkassenvergleich - mit kostenloser und unverbindlicher Offertenbestellung.

News aus erster Hand

[Trigami-Review]

Portale sind im Trend. Es gibt welche über aktuelle Polizeinachrichten, solche die sich mit den Problemchen der Prominenten beschäftigen und wieder andere, in denen wahllos Schlagzeilen aneinander gereiht werden. Nun kommt mit Zitig.ch die virtuelle Verschmelzung von Internet und Zeitung. User können eigene Beiträge posten und die Leser profitieren von News, die auch wirklich interessieren. Der Krankenkassenblog wurde gebeten, sich das Portal anzuschauen und auch eigene Beiträge einzutragen. Hier der Testbericht.

Interessanter Lesestoff

Screenshot zitig.ch

Auf den ersten Blick fällt auf: Das Schweizer Projekt Zitig.ch ist eine erfreulich übersichtliche Plattform. Schon der Name fanden alle in unserer Redaktion perfekt gewählt. Eine Internetplattform, mit traditionell angehauchtem Namen - quasi die Verschmelzung von Internet und Zeitung. Die Seite funktioniert schnell, den Kinderkrakheiten ist sie längst entwachsen. Tagesaktuell werden die meist gelesenen Artikel in der Mitte der drei Spalten angezeigt. Sehr interessant die rechte Navigation, denn hier lassen sich die besten Videos und Bilder des Tages aufrufen und auch die am meisten diskutierten Themen sind zu sehen. Zurück zur Spalte ” Top-News”, deren Meldungen sich je nach Intensität der eigenen Besuche entweder tagesaktuell oder als Rückblick der letzte Woche, des letzten Monats, ja sogar des letzten Jahres ordnen lassen. Massgebend für die Reihung ist ein Bewertungssystem, welches mit einer gut sichtbaren Zahl, dem Artikel Stimmen zuteilt. Wie dieses im Detail funktioniert haben wir in der Krankenkassen-Redaktion noch nicht ganz gecheckt. Offensichtlich reicht es den Artikel aufzurufen um ihm eine Stimme zu verleihen. Ein Klick auf “Bewerten” fügt dem Artikel eine weitere Stimme bei.

Die News lassen sich auf zwei Arten einbinden

Erforderlich ist in jedem Fall eine Registrierung. Hiernach hat man die Wahl einen Link zu einem Artikel zu setzen, oder einen eigenen Artikel zu schreiben. Wir versuchen beides und erhalten unterschiedliche Resultate. Der Artikel “Krankenkassen verlangen Leistungsabbau” erhielt lediglich 26 Stimmen. Dies hat wohl damit zu tun, dass ein Klick auf den Titel direkt in unseren Blog führt. Zitig.ch verspricht denn auch mehr Leser im Blog und tatsächlich stieg in den 24 Stunden nach der Veröffentlichung auf Zitig.ch die Leserzahl um 50 Besucher gegenüber dem Durchschnitt.

Wird der Artikel selber verfasst, muss nicht unbedingt ein neuer Text geschrieben werden. Zitig.ch erlaubt die Übernahme von bereits veröffentlichten Berichten. Allerdings muss der “Autor” die Rechte am publizierten Text besitzen, um ihn unter seinem Namen veröffentlichen zu können. Darüber hinaus ist ein Link zur Originalquelle erlaubt, was ebenfalls Leser in den eigenen Blog bringen soll. In diesem zweiten Versuch übertrugen wir den Artikel “Warnsignale aus Österreich” 1:1. Der Artikel schaffte es auf Anhieb auf stolze 60 Stimmen, wobei man durch einen Klick auf den Link die Seiten von Zitig.ch nicht verlässt - entsprechend stiegen die Leserzahlen auf dem Blog nur marginal.

Grosser Nutzen für Leser

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Veröffentlichung bei Zitig.ch allen Beteiligten etwas bringt. Den Lesern wird unterhaltsamer Lesestoff geboten, den Blogs und News-Quellen werden neue Leser und höhere Besucherzahlen beschert und nicht zuletzt profitiert auch die Plattform selbst, indem sie sich langsam aber sicher zu einer beliebten Informationsquelle mausert. Am wichtigsten findet die Redaktion jedoch den zusätzlichen Gewinn für die Leser. Das Portal verspricht ein “ganz Grosser” zu werden und weist heute schon eine beachtliche Leserzahl auf. Dass die wichtigsten Meldungen auch bei Facebook und Twitter angezeigt werden können ist eine Dienstleistung die heutzutage schon fast dazugehört und von Zitig.ch perfekt gehandhabt wird.

Warnsignale aus Österreich

Die ersten Krankenkassen versenden ihren Versicherten dieser Tage die Prämienberechnung für das kommende Jahr. Laut “Kassensturz” liegen diese für Kassenmitglieder mit hoher Franchise bis zu 37 Prozent höher als in diesem Jahr. Zurückzuführen ist dieser Prämienschock auf einen Beschluss des Bundesrates, wonach Versicherte mit hoher Franchise nicht mehr im gleich hohen Umfang von einer Prämienreduktion profitieren dürfen wie bisher. Sind diese Massnahmen Vorläufer für staatliche Subventionen wie in Österreich?

Der Beschluss des Bundesrates, die Rabatte auf erhöhten Franchisen zu senken blieb politisch weitgehend unkommentiert und das obwohl ein volkswirtschaftliches und sozialpolitisches Interesse bestünde. Rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung wählt nämlich eine höhere Franchise. Bei den Betroffenen sorgt diese Massnahme, die zur Entlastung der Krankenkassen ergriffen wurde, denn auch für Unverständnis. Es werden Menschen zur Kasse gebeten, welche die Zahlungspflicht der Krankenkasse nur selten in Anspruch nehmen. Der Bundesrat sieht in seiner Massnahme aber unter anderem den verstärkten Solidaritätsgedanken, der hinter einer Krankenversicherung stecke.

Den Familien und Menschen mit geringem Einkommen kommt eine solche Erklärung natürlich befremdend vor, sind sie doch auf tiefe Prämien angewiesen und gehen oftmals Kompromisse ein, wenn eigentlich ein Arztbesuch anstehen würde. Es besteht also durchaus die Gefahr, dass Kosten aus dieser Massnahme von anderen Sozialversicherungen und damit durch die öffentliche Hand getragen werden müssen.

Österreich als Warnung

Fruchten die massiv erhöhten Prämien nicht und steigen die Kosten für Behandlungen weiterhin sprunghaft an, ist der Weg zur Hilfe von Staatlicher Seite nicht mehr weit. In Österreich ist es bereits so weit: zur Rettung der Krankenkassen werden neben happigen Aufschlägen auf die Prämien nun auch Steuergelder in Anspruch genommen. Die Krankenkassen verlangen eine staatliche Subventionierung in der Höhe von 900 Millionen Euro (ca. 1,35 Milliarden Franken). Nach 50 Mio Euro als Soforthilfe wurden gestern an der Klausursitzung der SPÖ- und ÖVP-Spitzen weitere 550 Millionen Euro zugesprochen, welche etappenweise und unter Auflagen den Krankenkassen ausbezahlt werden sollen.

Klar ist, dass die Kosten- und Prämienentwicklung nach dem heissen Herbst noch lange nicht vom Tisch sein wird.  Ohne weitere Massnahmen droht dem System der Krankenkassen, wie wir es heute kennen, das baldige Aus. Einige Stimmen verlangen eine staatliche Einheitskasse, andere einen restriktiven Leistungsabbau. Der Krankenkassenblog bleibt dran.

Krankenkassen verlangen Leistungsabbau

Die Krankenkassen schlagen Alarm: Die Grundversicherung müsse viel zu viele Leistungen übernehmen, die im KVG nur ungenau definiert oder nicht explizit ausgeschlossen seien. Die Helsana verlangt nun eine unabhängige Stelle, welche die Leistungen der Grundversicherung unter die Lupe nehmen soll. Als Folge davon droht ein massiver Leistungsabbau.

Wer einen Blick ins Krankenversicherungsgesetzt (KVG) wirft, findet sich in einem Dschungel von Paragraphen wieder, der unübersichtlicher fast nicht sein kann. Darin werden unter anderem die Pflichtleistungen der Krankenkassen aufgelistet - eine Liste, die jeden von uns etwas angeht, will er wissen ob gerade seine komplizierte Behandlung von der Kasse auch wirklich bezahlt wird, oder ob er selber tief in die Tasche greifen muss. Die Helsana will diesem Ansinnen nun Rechnung tragen und schlägt das Einsetzen einer unabhängigen Stelle vor, welche den Inhalt des KVG präzisierend überarbeiten soll. Pikant: Dies soll in erster Linie durch eine Straffung der Leistungen geschehen. Befürworter sehen darin ein Mittel zur Kostenkontrolle, Gegner befürchten einen massiven Leistungsabbau.

Auch die Politik hat sich inzwischen in die Diskussionen eingeschaltet. Bereits Anfang 2009 unterstellte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats dem KVG reine Willkür. Im Grundleistungskatalog würden Leistungen nur ungenügend evaluiert. Im Volksmund würde man von “Gummiparagraphen” sprechen, denn die Auslegung von Bestimmungen werden von Kasse zu Kasse unterschiedlich interpretiert. So haben zwar Grundersicherte aller Krankenkassen den genau gleichen Anspruch, ob eine Behandlung Folge eines Unfalls oder einer Krankheit sei, werde oft unterschiedlich gewertet.

Treppensturz ist nicht gleich Treppensturz

Ein Beispiel. Fällt jemand die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, geht man grundsätzlich von einem Unfall aus. Zuständig könnte aber auch die Krankenkasse sein: Fällt die Person ohne Fremdeinwirkung, liegt ein Eigenverschulden vor und handelt sich rechtlich gesehen nicht um einen Unfall, sondern um eine “Krankheit”. Führt jedoch ein unvorhersehbares Ereignis zum Sturz - etwa wenn ein Gegenstand auf einer Stufe liegt der dort nicht erwartet werden musste, gilt der Sturz als Unfall. Klar, dass alleine die Interpretation darüber, welche Gegenstände man auf einer Treppe erwarten muss, unterschiedliche Ansichten bedeuten. In beiden Fällen, werden die Unterlagen von der Krankenkasse oft zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dafür sei eine andere Versicherung zuständig. Erst wenn sich Kunden wehren oder ihr Anliegen auch von der Unfallkasse abgelehnt wurde, erweist sich die Krankenkasse doch als zuständig.

Ob hinter dieser Vorgehensweise Absicht oder Unwissen steht, sei dahin gestellt. Klar ist, dass diese Undurchschaubarkeit ein Ärgernis vor allem für die Konsumenten bedeutet und nach dringendem Handlungsbedarf ruft. Der Lösungsansatz der Krankenkassen scheint aber nicht sehr kundenfreundlich: Würde im Sinne der Helsana der Leistungskatalog gestrafft, wäre der selbstverschuldete Treppensturz plötzlich selber zu berappen. Vergleichbar wäre diese Praxis mit dem Weinglas und dem Laptop. Verschüttet man den Wein über die eigene Tastatur, bezahlt man die Reparatur selber. Verschüttet es der Tischnachbar, zahlt die Haftpflicht.

So droht dem Problem die Verlagerung und dem Kunden präsentieren sich unter dem Strich höhere Kosten. Eine doch sehr einseitige Kostenverschiebung.

Schönheits-Operationen

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Das Bundesamt für Gesundheit drückt es sehr nüchtern aus: Schönheits-OP’s werden von der Grundversicherung bezahlt, wenn ohne deren Durchführung “der Patient in seiner körperlichen oder psychischen Gesundheit beeinträchtigt wäre”. Das kommt häufiger vor, als man denkt. Rückenschmerzen, die ohne Brustverkleinerung nicht zu beseitigen sind, Nasenkorrekturen für freies Atmen, und so weiter. Aber auch freiwillige Faltenglättungen werden offenbar immer beliebter. In beiden Fällen stellt sich die grundlegende Frage: Welches ist der richtige Arzt für den Eingriff? ACREDIS verleiht plastischen Chirurgen ein Qualitäts-Gütesiegel.

Dem Hausarzt mag man den Wunsch nach einer körperlichen Veränderung nicht herantragen wollen. Auch will man sich nicht im Spital irgend einem Arzt anvertrauen, der gerade da ist. An dieser Stelle bietet ACREDIS einen unverzichtbaren Service: Die unabhängige Informationsplattform bietet eine Orientierungshilfe für alle Fragen rund um das Thema Schönheitschirurgie. ACREDIS unterstützt Patienten bei der sicheren Arzt-Auswahl, dem Auffinden der geeigneten Spezialisten und beantwortet unabhängig alle Fragen zur bevorstehenden Operation. ACREDIS bietet diese Dienstleistungen telefonisch oder im persönlichen Gespräch an und gewährleistet damit eine seriöse Beratung. In ihren Datenbanken hält die Beratungsfirma Leistungen und Qualität eines Arztes fest und ordnet diese nach über 300 strengen Qualitätskriterien. Neben der fachlichen Qualifikation wird auch die Erfahrung eines Arztes berücksichtigt, sowie die Zufriedenheit seiner Patienten. Ein Beirat, bestehend aus erfahrenen Fachärzten erarbeiten in Zusammenarbeit mit unabhängigen Qualitätsauditoren und Vertretern der Schweizerischen Patientenorganisation SPO die einzuhaltenden Standards. Ärzte, die über ein ACREDIS-Gütezeichen verfügen, gelten als ausgewiesene Spezialisten, denen man als Patient zu 100 Prozent vertrauen kann. Das Netz geprüfter und zertifizierter Ärzte zählt derzeit über 80 Ärzte uns Spezialisten und deckt die Ballungszentren in der Schweiz und in Deutschland ab.

Eine gute Sache

Dass das Beratungszentrum eine hilfreiche Institution ist, hat unlängst auch der Beobachter in der Ausgabe vom  6. August 2009 festgestellt und verweist auf einen Beitrag über ACREDIS, der bereits im Juli 2007 erschienen ist, der die Seriosität der Beratung unterstreicht. Endlich sei ein unabhängiges Beratungszentrum für Plastische Chirurgie entstanden, das erkennen liesse, auch welche Eingriffe ein Arzt spezialisiert sei, steht geschrieben. In vielen Fällen bieten Ärzte nämlich die ganze Palette operativer Eingriffe an, ohne dass man als Kunde aber erkennt, auf welchen Gebieten der Arzt möglicherweise noch keine Erfahrungen gemacht hat. ACREDIS bietet für nötige und freiwillige Schönheits-Operationen die passende Entscheidungshilfe.

Krankenversicherung: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich

Zur Umsetzung der Revision des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, hat der Bundesrat Anpassungen der entsprechenden Verordnung verabschiedet. 2007 beschloss das Parlament, den heute geltenden Risikoausgleich mit dem Kriterium Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr zu ergänzen.

Das Parlament beschloss, dass der Risikoausgleich ab 2012 aufgrund einer revidierten Formel zu berechnen ist. Bisher galten nur Alter und Geschlecht als Kriterium. Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen und weniger ältere Personen haben als der Durchschnitt aller Versicherer, mussten der Gemeinsamen Einrichtung KVG zugunsten von Versicherern mit überdurchschnittlich vielen Frauen und älteren Personen Abgaben entrichten. Gemäss der revidierten Ausgleichsformel wird neben dem Alter und dem Geschlecht neu auch der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, welcher länger als drei Tage dauert, mitberücksichtigt.

Die Vorlage präzisiert insbesondere das neue Ausgleichskriterium Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr. Die Versicherer haben bereits ab dem Jahr 2010 Daten für den revidierten Risikoausgleich zu sammeln.