Krankenkassen verlangen Leistungsabbau

Die Krankenkassen schlagen Alarm: Die Grundversicherung müsse viel zu viele Leistungen übernehmen, die im KVG nur ungenau definiert oder nicht explizit ausgeschlossen seien. Die Helsana verlangt nun eine unabhängige Stelle, welche die Leistungen der Grundversicherung unter die Lupe nehmen soll. Als Folge davon droht ein massiver Leistungsabbau.

Wer einen Blick ins Krankenversicherungsgesetzt (KVG) wirft, findet sich in einem Dschungel von Paragraphen wieder, der unübersichtlicher fast nicht sein kann. Darin werden unter anderem die Pflichtleistungen der Krankenkassen aufgelistet - eine Liste, die jeden von uns etwas angeht, will er wissen ob gerade seine komplizierte Behandlung von der Kasse auch wirklich bezahlt wird, oder ob er selber tief in die Tasche greifen muss. Die Helsana will diesem Ansinnen nun Rechnung tragen und schlägt das Einsetzen einer unabhängigen Stelle vor, welche den Inhalt des KVG präzisierend überarbeiten soll. Pikant: Dies soll in erster Linie durch eine Straffung der Leistungen geschehen. Befürworter sehen darin ein Mittel zur Kostenkontrolle, Gegner befürchten einen massiven Leistungsabbau.

Auch die Politik hat sich inzwischen in die Diskussionen eingeschaltet. Bereits Anfang 2009 unterstellte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats dem KVG reine Willkür. Im Grundleistungskatalog würden Leistungen nur ungenügend evaluiert. Im Volksmund würde man von “Gummiparagraphen” sprechen, denn die Auslegung von Bestimmungen werden von Kasse zu Kasse unterschiedlich interpretiert. So haben zwar Grundersicherte aller Krankenkassen den genau gleichen Anspruch, ob eine Behandlung Folge eines Unfalls oder einer Krankheit sei, werde oft unterschiedlich gewertet.

Treppensturz ist nicht gleich Treppensturz

Ein Beispiel. Fällt jemand die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, geht man grundsätzlich von einem Unfall aus. Zuständig könnte aber auch die Krankenkasse sein: Fällt die Person ohne Fremdeinwirkung, liegt ein Eigenverschulden vor und handelt sich rechtlich gesehen nicht um einen Unfall, sondern um eine “Krankheit”. Führt jedoch ein unvorhersehbares Ereignis zum Sturz - etwa wenn ein Gegenstand auf einer Stufe liegt der dort nicht erwartet werden musste, gilt der Sturz als Unfall. Klar, dass alleine die Interpretation darüber, welche Gegenstände man auf einer Treppe erwarten muss, unterschiedliche Ansichten bedeuten. In beiden Fällen, werden die Unterlagen von der Krankenkasse oft zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dafür sei eine andere Versicherung zuständig. Erst wenn sich Kunden wehren oder ihr Anliegen auch von der Unfallkasse abgelehnt wurde, erweist sich die Krankenkasse doch als zuständig.

Ob hinter dieser Vorgehensweise Absicht oder Unwissen steht, sei dahin gestellt. Klar ist, dass diese Undurchschaubarkeit ein Ärgernis vor allem für die Konsumenten bedeutet und nach dringendem Handlungsbedarf ruft. Der Lösungsansatz der Krankenkassen scheint aber nicht sehr kundenfreundlich: Würde im Sinne der Helsana der Leistungskatalog gestrafft, wäre der selbstverschuldete Treppensturz plötzlich selber zu berappen. Vergleichbar wäre diese Praxis mit dem Weinglas und dem Laptop. Verschüttet man den Wein über die eigene Tastatur, bezahlt man die Reparatur selber. Verschüttet es der Tischnachbar, zahlt die Haftpflicht.

So droht dem Problem die Verlagerung und dem Kunden präsentieren sich unter dem Strich höhere Kosten. Eine doch sehr einseitige Kostenverschiebung.

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