Krankenversicherung: Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich
Zur Umsetzung der Revision des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung, hat der Bundesrat Anpassungen der entsprechenden Verordnung verabschiedet. 2007 beschloss das Parlament, den heute geltenden Risikoausgleich mit dem Kriterium Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr zu ergänzen.
Das Parlament beschloss, dass der Risikoausgleich ab 2012 aufgrund einer revidierten Formel zu berechnen ist. Bisher galten nur Alter und Geschlecht als Kriterium. Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen und weniger ältere Personen haben als der Durchschnitt aller Versicherer, mussten der Gemeinsamen Einrichtung KVG zugunsten von Versicherern mit überdurchschnittlich vielen Frauen und älteren Personen Abgaben entrichten. Gemäss der revidierten Ausgleichsformel wird neben dem Alter und dem Geschlecht neu auch der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, welcher länger als drei Tage dauert, mitberücksichtigt.
Die Vorlage präzisiert insbesondere das neue Ausgleichskriterium Aufenthalt in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr. Die Versicherer haben bereits ab dem Jahr 2010 Daten für den revidierten Risikoausgleich zu sammeln.