Kündigung & Wechsel
Krankenkassen können nicht nach belieben gewechselt oder gekündigt werden, denn es müssen jeweils die Künsigungsfristen eingehalten werden.
- Kündigung einer Grundversicherung - Die Grundversicherungen können jedes Jahr bis spätestens zum 30. November gekündigt werden. Versenden Sie Ihre Kündigung schon vor dem 30. November, denn Ihre Kündigung darf spätestens am 30. in den Büros Ihrer Versicherung ankommen!
- �nderung der Franchise - �nderungen der ordentlichen Franchise können jeweils Fristgerecht per 1. Januar des Folgejahres gekündigt werden. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene CHF 300.- und frü Kinder CHF 0.-.
- �nderung einer erhöhten Franchise - Falls Sie schon eine höhere als die ordentliche Franchise abgeschlossen haben, muss Ihr �nderungsschreiben bis spätestens dem 30. November bei Ihrer Versicherung eintreffen.