Unbezahlte Prämien und die Folgen

In der Schweiz gilt, dass Krankenkassen keine Leistungen mehr erbringen, sobald ausstehende Prämien auf dem Betreibungsweg eingeholt werden müssen. Ungeachtet ob diese Regelung der Zahlungsmoral zuträglich ist, entstehen daraus eine Vielzahl Probleme mit Konsequenzen nicht nur für die nicht mehr versicherten Personen.

Spitäler beklagen Ausstände von inzwischen über 80 Millionen Franken. Tendenz steigend. Grund dafür ist, dass die Krankenkassen Rechnungen von Ärzten und Spitälern nicht mehr begleichen, wenn Patienten ihre Prämien nicht zahlen wollen oder können. Diese werden dann gegenüber dem behandelnden Arzt zahlungspflichtig und neben dem womöglich immer noch andauernden persönlichen Leid und der Betreibung seitens der Krankenkasse, flattern auch noch immens hohe Spitalrechnungen ins Haus, die zwangsläufig auch betrieben werden müssen.

Gegen 150′000 Menschen seien in der Schweiz derzeit nicht durch eine Krankenkasse versichert und dieser Notstand werde durch die aktuell gültige Regelung nur noch weiter verschärft. Dadurch dass sich betroffene Patienten in einer Abwärtsspirale drehten, sei eine Rettung meistens aussichtslos. Die Verschuldung steigt, der Gesundheitszustand sinkt weiter - Ein Teufelskreis. Mit dieser Argumentation versucht der Arzt Dr. David Winizki in einem Leserbrief an die Vernunft der Politik zu appellieren. Winizki ist selber mit unbezahlten Rechnungen konfrontiert und muss auch über unbezahlte Leistungen Buch führen.  Daneben sieht er aber auch das Leid der Menschen, denen er helfen will.

Mit weit höheren Ausfällen haben die Spitäler zu kämpfen: Das Inselspital Bern beklagte anfangs 2008 Fehlbeträge von 4,7 Millionen Franken, im Unispital Zürich fehlten wegen schlechter Zahlungsmoral 2 Millionen Franken.

Die Folge: Früher oder später müssen sich Sozialämter um die Ausstände kümmern. Doch selbst wenn die betroffenen Patienten Willens sind, ihrer Schuld nachzukommen sind sie in vielen Fällen gar nicht in der Lage. In der Folge bleiben die Kosten bei den Gemeinden und den Kantonen hängen - genauer: Beim Steuerzahler.

Um dieser Spirale ein Ende zu setzen, ist die Politik gefordert. Statt sich das Problem gegenseitig zuzuschieben wären Lösungen zur Entlastung der Versicherten sicher ein probates Mittel um nicht einer Finanzierungskrise entgegen zu steuern. Ob sich die Idee durchsetzen wird, ein ähnliches System wie bei der AHV anzuwenden, wie sie Winizki in seinem Leserbrief vorschlägt, steht noch in den Sternen.  Bis dahin ist aber dringend zu empfehlen, Krankenkassenprämien pünktlich zu bezahlen. Die finanziellen Folgen die durch das Nichtbezahlen entstehen stehen in keinem Verhältnis zu der einen oder anderen gesparten Monatsprämie. Wer auf diese Weise bei den Prämien für die Krankenkasse spart, spart am falschen Ort.

Unfalldeckung bei der Krankenkasse

Unklarheit besteht immer wieder bei der Frage, ob die Unfalldeckung in die Krankenkassenpolice gehört oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass jede(r) in der Schweiz Lebende, gegen die Folgen von Unfällen versichert sein muss, unabhängig vom Alter und unabhängig davon ob einer bezahlten Arbeit nachgegangen wird.

Der Unterschied liegt darin, dass Arbeitnehmende durch den Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von Unfällen im Betrieb (BU) und gegen Nichtbetriebsunfälle (NBU) versichert sind. Diese Positionen müssen in der Lohnabrechnung festgehalten sein, wobei sich die Prämie nach einem festen Satz richtet, also nicht abhängig von der Höhe des Lohnes ist. Sollte diese Position auf der monatlichen Abrechnung fehlen, ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren. Bei Unfällen haftet unter Umständen der Angestellte, wenn diesem eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Besonders Temporärbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern sollten aber auch darauf achten, nicht mehrfach versichert zu sein. Das ist zwar nicht verboten, ist aber eine recht unnütze Investition, da Leistungen für einen Unfall nur von einer Versicherung beansprucht werden können. Besteht bei einem der Berufe ein erhöhtes Unfallrisiko und wird dieses durch eine entsprechend höhere Prämie abgedeckt, ist unbedingt diese Versicherung zu wählen. Etwas abstrakt ausgedrückt: Die Unfallversicherung des Malateliers übernimmt wahrscheinlich die Kosten für den Unfall bei einem Hochseilakt nicht. Steht man bei mehreren Arbeitgebern unter Vertrag und soll die Prämie von einem der Arbeitgeber erlassen werden, so ist die anderweitige Bezahlung nachzuweisen.

Arbeitssuchende, Freiberufler und Selbstständige, aber auch Menschen die keinem bezahlten Erwerb nachgehen, wie zum Beispiel Hausfrauen und -männer müssen sich über die Krankenkasse gegen Unfall versichern lassen.  Wird später ein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen, bei welchem die Unfalldeckung eingeschlossen ist, muss dies der Krankenkasse mitgeteilt und belegt werden - zum Beispiel, indem eine aktuelle Lohnabrechnung beigelegt wird.

Die Unfallversicherung ist übrigens eine der meist beanspruchten in der Schweiz. Gegen 300′000 kleine und grosse Unfälle ereignen sich in einem Jahr, dabei stehen Unfälle im Haushalt an erster Stelle.

Auswirkungen der Rezession

Es gibt verschiedene Indizien dafür, ob die Wirtschaft mit einer Rezession rechnet. Zum einen ist der Stellenabbau ein klares Zeichen für sich schwierig gestaltende Geschäftsgänge und auf der anderen Seite bedeuten sinkende Preise für Rohstoffe wie zum Beispiel Öl, dass die Nachfrage dafür nachlässt, weil nicht im gleichen Masse wie bisher produziert wird.

Dabei ist nicht klar, ob eine Rezession erst bevorsteht, oder ob diese schon da ist. Die Gewissheit hat man erst, wenn die Geschäftszahlen der letzten zwei Quartale in ihrer Gesamtheit einen negativen Wachstum ausweisen. Bis man eine Rezession als solche nachweisen kann, steckt man also schon mindestens sechs Monate drin. Dies hat allerdings auch etwas Beruhigendes: Eine Rezession dauerte in der Vergangenheit im Durchschnitt rund 13 Monate, so dass man bereits auf ein Ende der Krise hoffen kann.

Doch was bedeutet eine Rezession für die Krankenkassenprämien?

Eine direkte Auswirkung hat eine Rezession für die Prämien nicht. Im aktuellen Fall wurden die Prämienerhöhungen für das kommende Jahr bereits im Spätsommer beim Bundesrat beantragt. Darin enthalten ist eine Prognose, wie sich die Gesundheitskosten in den nächsten 12 Monaten entwickeln werden. Wie oben beschrieben ist eine Rezession aber ein Blick in die Vergangenheit und so würde sich eine solche frühestens bei der Berechnung für das Jahr 2010 niederschlagen. Bis dahin sieht die Wirtschaftslage aber wieder ganz anders aus, Preise für Rohstoffe haben sich erholt und Kosten für zuvor eingespartes Personal steigen wieder an. Dauert die Rezession aber länger als im Durchschnitt und steigen die Preise für Rohstoffe (die z.B. auch die Kosten in Spitälern beeinflussen) kann man sogar auf fallende Prämien hoffen.

Damit zu rechnen wäre aber vermessen. Bis zur nächsten Prämienberechnung dauert es noch ein Weilchen und bis dahin werden noch einige andere Faktoren massgebend sein. Heute eine Prognose darüber zu wagen, wie sich die Prämien aufgrund der Rezession entwickeln werden birgt noch zu viele Unsicherheitsfaktoren in sich. Deswegen die Ferien abzusagen, wäre verfrüht.

Letzte Chance zum Wechsel

In der Schweiz lebende Personen sind im Allgemeinen zu teuer versichert. Ganz besonders gilt dies für die Grundversicherung der Krankenkasse. Bei gleichem Leistungsumfang, können je nach Region und Alter des Versicherten bei einem Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse mehrere hundert Franken im Jahr eingespart werden.

Grundsätzlich können Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Einige Krankenkassen koppeln Prämien der Zusatzversicherungen aber an die Frage, ob die Grundversicherung ebenfalls bei ihnen abgeschlossen wurde. Oft werden auch Familienrabatte angeboten, wenn alle im gleichen Haushalt lebenden Mitglieder bei der gleichen Krankenkasse versichert sind. Für Einzelpersonen, die auf zusätzliche Absicherungen verzichten möchten, lohnt es sich dagegen ganz besonders einen Blick auf die Preisgestaltung der verschiedenen Kassen zu werfen. Auch ein Wechsel im letzten Jahr zur günstigsten Kasse garantiert nicht, dass diese auch in der kommenden Periode die kostengünstigste ist. Umgekehrt bedeuten nicht ansteigende Prämien noch lange nicht, dass diese jetzt zu den günstigeren zählen.

Ein kurzer Check auf einer der unzähligen Vergleichsdienste im Internet bringt hier Klärung. Vergleichen Sie unbedingt die Preise der Grundversicherung und scheuen Sie sich nicht einen Wechsel zu vollziehen, auch wenn Sie schon Jahrzehnte bei der gleichen Kasse versichert sind. In der Grundversicherung sind alle Kassen gleich und sind von Gesetzeswegen zum Erbringen der Leistungen verpflichtet.

Wer sich in letzter Minute einen Wechsel der Kasse überlegen will, muss sich aber beeilen: Damit die Kündigung der Grundversicherung  per 31. Dezember seine Gültigkeit hat, muss sich das entsprechende Schreiben bis am 30. November im Besitz der alten Krankenkasse sein.

Schicken Sie Ihre Kündigung immer per Einschreiben. Nur so haben sie den schriftlichen Nachweis, dass die Kasse Ihre Kündigung erhalten hat. Selbst wenn ein eingeschriebener Brief vom Empfänger nicht abgeholt wird, gilt dieser sieben Tage nach dessen Avisierung als abgeholt und Ihre Kündigung ist rechtskräftig. Sie können Ihre Kündigung auch persönlich bei Ihrer Vertretung vorbeibringen und sich den Empfang bestätigen lassen.

Prämienerhöhung der Versicherungen 2009 um 2.6 Prozent

Die Krankenkassen erhöhen die Prämien der Grundversicherung auf 2009 moderat. Gesamtschweizerisch steigen die Erwachsenenprämien um im Durchschnitt 2,6 %. Die Zunahme der durchschnittlichen Erwachsenenprämie nähert sich in einem Spektrum zwischen - 0,1 % im Kanton Genf sowie 6,7 % im Kanton Obwalden.
In 8 Kantonen (GE, JU, NE, SH, TG, TI, VD, ZH) steigen die Prämien unterhalb des Durchschnitts der Schweiz an und bewegen sich zwischen - 0,1 % und 2,5 %. 13 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, SO, SZ, VS, ZG) weisen eine Erhöhung zwischen 2,8 % und 4,7 % aus. In den übrigen 5 Kantonen (LU, NW, OW, SG, UR) erhöhen sich die Prämien zwischen 5,3 % und 6,7 %.
Innerhalb von jedem Kanton sowie jeglicher Prämienregion kann es grosse Differenzen zwischen der niedrigsten und der höchsten Prämie geben. Für die Versicherten lohnt sich aus diesem Grund ein Vergleich der individuellen Prämie. Dabei kann die persönliche Gegebenheit wie folgt variieren: Altersgruppe, mit oder ohne Unfalldeckung, Grund- oder Wahlfranchise, HMO- oder Hausarztmodell sowie weitere wählbare Versicherungsmodelle.
Information der Versicherten
Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Grundversicherten angepasst über die für sie geltenden Prämien, die angebotenen Franchisen sowie die in diesem Fall gewährten Rabatte ab 2009 aufklären. Die Versicherten haben dann bis Ende November Zeit, ihre Versicherung zu kündigen oder eine alternative Versicherungsform zu wählen. (Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit)

Prämien vergleichen
Vergleichen Sie jetzt die Prämien mit dem Krankenkassen Prämienvergleich auf der Website Krankenkasse-Vergleich.ch.

Ist die Rückkehr in die Kasse möglich?

Die Preise steigen bei den privaten Krankenversicherern in Deutschland und viele Menschen können sich nicht mehr eine компютри втора употребаprivate Krankenversicherung leisten, sie wollen zu den gesetzlichen Krankenkassen wechseln. Leicht gesagt, aber das ist nicht so einfach wie es sich anhört. Wenn sie der GKV den Rücken gekehrt haben um zu einer PKV zu wechseln kann es passieren dass die gesetzlichen sie nicht mehr zurück wollen.

Es gibt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, wenn ihr Gehalt unter dieser Grenze liegt, nur dann können sie wieder zu der gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2007 ist 47700 Euro. Ihr Gehalt muss mindestens ein Jahr lang unter dieser Summe sein um wieder der Gesetzlichen angehören zu können. Aber wenn sie älter als 55 Jahre sind, ist leider auch dieser Weg versperrt. Sie müssen trotz ihres niedrigeren Einkommens weiter in der Privaten bleiben.

Ältere Kunden haben daher oft nur eine Chance, die Kosten im Griff zu bekommen. Sie müssen in den brancheneinheitlichen Standardtarif wechseln. Dieser bietet fast dieselben Leistungen wie auch das gesetzliche System, und darf nicht mehr kosten als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Die Obergrenze liegt zurzeit bei zirka 500 Euro per Monat und 750 Euro für privat versicherte Ehepaare.

Die Tage des Standardtarifs sind gezählt, wegen der aktuellen Gesundheitsreform, im Jahre 2009 soll der neue brancheneinheitliche Basistarif seine Funktionen übernehmen. Der Standardtarif verschwindet nicht, es nimmt nur keine Versicherten mehr auf. Kunden, die zum Stichtag bereits standardversichert sind, können frei wählen ob sie in den Basistarif übertreten oder im alten Tarif bleiben möchten.

Finanzielle Situation der Krankenversicherer

Die finanzielle Situation der Krankenversicherer hat sich 2007 weiter konsolidiert. Die Reserven belaufen sich auf insgesamt 4 Mia. Franken. Dadurch erhalten die Versicherer mehr Spielraum für die Festsetzung der Prämien in den nächsten Jahren. Den ganzen Artikel können Sie auf der Website Admin.ch nachlesen.

Ärzte animieren Patienten zum Krankenkassen-Wechsel

helsana-krankenkasse.jpgWeil Helsana Anfang 2007 das Hausarztmodell geändert hat, dies den �?rzten jedoch nicht passt, werben diese nun mit Flugblättern die Kunden der Helsana ab und empfehlen einen Kassenwechsel!

Laut Helsana hat die �?rtze Organisation mit dieser Aktion die Grenzen überschritten. Helsana lässt sich das nicht bieten und erwägt deshalb rechtliche Schritte einzuleiten. (Quelle:news.ch)

CSP Schweiz sagt ja zur Einheitskrankenkasse

Die Delegierten der CSP (Christlich-sozialen Partei) haben an der Delegiertenversammlung Ihre Zustimmung zu einer Einheitskrankenkasse mit 24 zu 6 Stimmen gegeben.

Die CSP will, dass mit der Einheitskrankenkasse eine weitere Sozialversicherung entstehe wie bereits die AHV, ALV und SUVA. Freglich ist jedoch ob dieses System auch für eine Krankenkasse funktioniert? Schaut man in unser Nachbarland in Deutschland, kann man dochchon erahnen zu was es führen wird, sollten wir eine kontrollierte Einheitskasse einführen.

Finanzielle Entlastung ist ein weiteres Stichwort

Es sollen Familien finanziell entlastet werden und das System soll bereinigt werden, einsparungen auf beiden Seiten. Doch wer finanziert diese Einsparungen? Kinder sollen Gratis-Prämien erhalten und Familien sollen zusätzlich weniger zahlen, sollen also die ganzen Einsparungen auf der Familien-Ebene die alleinstehen und unverheirateten Paare übernehmen? Und wer zahlt die ganze Umstrukturierung und die Zusammenlegung aller Krankenkassen? Fragen über Fragen… es wird auf alle Fälle sehr spannend.

Einheitskasse - Wer profitiert?

einheitskasse.jpgWas bringt eine Einheitskasse und wie hoch werden die Kosten sein? Können Prämien gespart werden oder wird alles erneut teurer?

Diese Frage kann noch niemand so genau beantworten, ebenso ist die Höhe einer Prämie im Fall der Einheitskasse nicht bekannt.

Nach bisherigen Berechnungen würde so z.B. eine AHV-Bezügerin aus Zürich weniger bezahlen welche bis anhin bei einer teuren Krankenkasse Grundversichert ist. Sie könnte mit einer einheitlichen Krankenkasse sogar mehrere tausend Franken im Jahr sparen. Mit einem Wechsel der Krankenkasse käme Sie jedoch ebenfalls bis um die Hälfte billiger. (Quelle:news.ch)