Reizthema Abtreibung
Nirgendwo gehen die Meinungen so weit auseinander, wie beim Thema Abtreibung. Neben dem moralischen Denken, prägen weltanschauliche Ansichten und sozialpolitische Hintergründe die Diskussionen, ob und unter welchen Umständen eine Abtreibung “legal” oder “erforderlich” ist. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein ungeborenes Kind welche Rechte haben soll, werden vermutlich nie abschliessend beurteilt werden können. Auch die Politik sah sich immer wieder genötigt, regulierende Verordnungen zu erlassen, das jüngste Beispiel zielt auf die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn hat in diesem Zusammenhang eine Volksinitiative lanciert, wonach künftig in der Schweiz Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Dem überparteilichen Komitee, das die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» unterstützen will, gehören bürgerliche und christliche Parteien an . Ziel sei es aber nicht, so Peter Föhn, die grundsätzliche Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz zu verhindern. Vielmehr sei der Vorstoss als Sparmassnahme zu verstehen, denn man wolle den “Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung von «fragwürdigen Leistungen» zu entlasten” - so der SVP-Politiker.
Weitere Massnahmen geplant
Bereits im Sommer 2009 reichte Föhn im Bundesparlament eine gleich lautende Motion zum ein, blitze aber beim Bundesrat ab. Dieser Vorstoss als Volksbegehren sei nun ein weiterer Versuch, Krankenkassen von unnötigen Leistungen zu befreien. Ein Schwangerschaftsabbruch sei nämlich keine Krankheit und Leistungen seien nur ausnahmsweise zu gewähren, wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückgeht oder wenn eine ernsthafte Gefährdung des Lebens der Mutter besteht. Neben der Unterschriftensammlung für diese Initiative, will das Komitee auch weitere “unnötige” Leistungen der Krankenkassen streichen lassen, so zum Beispiel nicht erforderliche Kaiserschnitte, Geschlechtsumwandlungen, sowie Schönheitsoperationen wie Brustvergrösserungen oder -verkleinerungen.
Zweimal stimmte das Schweizer Volk in jüngster Vergangenheit über themenähnliche Vorlagen ab. 2002 wurde die Fristenlösung mit 72% Ja-Stimmen gutgeheissen, wonach Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei bleiben. Die im Vorfeld emotional diskutierte Initiative «für Mutter und Kind», die nur medizinisch indizierte Abtreibungen zulassen wollte, wurde damals mit 82 % Nein-Stimmen verworfen.