Unfalldeckung bei der Krankenkasse

Unklarheit besteht immer wieder bei der Frage, ob die Unfalldeckung in die Krankenkassenpolice gehört oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass jede(r) in der Schweiz Lebende, gegen die Folgen von Unfällen versichert sein muss, unabhängig vom Alter und unabhängig davon ob einer bezahlten Arbeit nachgegangen wird.

Der Unterschied liegt darin, dass Arbeitnehmende durch den Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von Unfällen im Betrieb (BU) und gegen Nichtbetriebsunfälle (NBU) versichert sind. Diese Positionen müssen in der Lohnabrechnung festgehalten sein, wobei sich die Prämie nach einem festen Satz richtet, also nicht abhängig von der Höhe des Lohnes ist. Sollte diese Position auf der monatlichen Abrechnung fehlen, ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren. Bei Unfällen haftet unter Umständen der Angestellte, wenn diesem eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Besonders Temporärbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern sollten aber auch darauf achten, nicht mehrfach versichert zu sein. Das ist zwar nicht verboten, ist aber eine recht unnütze Investition, da Leistungen für einen Unfall nur von einer Versicherung beansprucht werden können. Besteht bei einem der Berufe ein erhöhtes Unfallrisiko und wird dieses durch eine entsprechend höhere Prämie abgedeckt, ist unbedingt diese Versicherung zu wählen. Etwas abstrakt ausgedrückt: Die Unfallversicherung des Malateliers übernimmt wahrscheinlich die Kosten für den Unfall bei einem Hochseilakt nicht. Steht man bei mehreren Arbeitgebern unter Vertrag und soll die Prämie von einem der Arbeitgeber erlassen werden, so ist die anderweitige Bezahlung nachzuweisen.

Arbeitssuchende, Freiberufler und Selbstständige, aber auch Menschen die keinem bezahlten Erwerb nachgehen, wie zum Beispiel Hausfrauen und -männer müssen sich über die Krankenkasse gegen Unfall versichern lassen.  Wird später ein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen, bei welchem die Unfalldeckung eingeschlossen ist, muss dies der Krankenkasse mitgeteilt und belegt werden – zum Beispiel, indem eine aktuelle Lohnabrechnung beigelegt wird.

Die Unfallversicherung ist übrigens eine der meist beanspruchten in der Schweiz. Gegen 300’000 kleine und grosse Unfälle ereignen sich in einem Jahr, dabei stehen Unfälle im Haushalt an erster Stelle.

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